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AGB - BAUTEAM

 

BAUTEAM Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB – Baubegleitung / Grundstücks‑ und Bauvorbereitung)

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§â€¯1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechts­beziehungen zwischen
    BAUTEAM Winfried Droth, Bundesallee 187, 10717 Berlin (nachfolgend Auftragnehmer, „AN“) und den in der Vertragsurkunde genannten Auftraggebern (AG).

  2. Verbrauchereigenschaft: Die Vertragspartner sind Verbraucher gemäß §â€¯13 BGB.

  3. Baubegleitende Leistungen sind Beratung‑, Koordination‑ und Nachweis­tätigkeiten, die der AN gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Dienstleistungsvertrags) erbringt bzw. Ihnen in Email mitgeteilt wurde sowie mündliche Beratung z.B. Bauberatung oder auf dem Grundstück.

  4. Kooperationspartner sind Dritte (z.B. Haushersteller, Finanzierungs­berater, Abrissfirma etc.), mit denen der AN zum Zwecke der Vertragserfüllung zusammenarbeitet.

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§â€¯2 Vertragsschluss, Textform

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald
    a) der AG den individuell erstellten Dienstleistungsvertrag sowie diese AGB in Text­form (§â€¯126b BGB) akzeptiert (Unterschrift, Klick‑Bestätigung, E‑Mail) und
    b) der AN die Annahme schriftlich oder in Textform bestätigt.

  2. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Textform.

  3. Der Text des Vertrags wird vom AN nach Vertragsschluss gespeichert; eine Kopie wird dem AG unverzüglich in dauerhafter Form übermittelt per Email oder in der Beratung und auf dem Grundstück etc. (§â€¯312f BGB).

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§â€¯3 Leistungsumfang, Leistungsänderungen

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus

    • dem Dienstleistungsvertrag (Angebot & Leistungsaufklärung) und

    • diesen AGB einschließlich Anlagen.

  2. Der AN ist berechtigt, Teilleistungen durch fachkundige Subunternehmer zu erbringen. Der AN bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des AG.

  3. Leistungsänderungen:

    • Änderung‑ oder Zusatzwünsche des AG können schriftlich vereinbart werden; hierbei eventuell entstehende Mehr‑ oder Minderkosten werden dokumentiert und von den Parteien freigegeben.

    • Änderung‑ oder Zusatzleistungen ohne schriftliche Vereinbarung lösen keinen Vergütungsanspruch aus.

  4. Der AN ist weder Finanzierung‑ noch Immobilienmakler im Sinne des §â€¯34 i oder §â€¯34 c GewO; eine reine Vermittlung‑ oder Nachweis­provision gegenüber dem AG wird nicht geschuldet.

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§â€¯4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Festpreis‑Honorar gemäß Ziff. 4 Dienstleistungsvertrag.

  2. Fälligkeit:

    • 50 % des Honorars bei Vertragsabschluss,

    • weitere 50 % nach Bereitstellung der Projektmappe (Abschluss Phase C), sofern nicht Ziff. 4 Abs. 2 Dienstleistungsvertrag greift.

  3. Verrechnung bei Vermittlungserfolg: Kommt ein Bau‑ oder Kaufvertrag mit einem vom AN nachgewiesenen Grundstück und einem kooperierenden Bauunternehmen zustande, wird das Honorar durch die vom Bauunternehmen gezahlte Provision vollständig ausgeglichen. Bereits gezahlte Honorarteile werden binnen 14 Tagen erstattet.

  4.  Nicht davon betroffen sind die Dienstleistung rum um die Bebaubarkeit des Grundstücks für Erfragung beim Bauamt und Kostenschätzung der Erschließung ( GRZ /GFZ / Teilung des Grundstück, Medien z.B.: Trink- und Abwasser, Strom, Internet, Abriss, Baumfällung etc.) und Makler-Provision! Zahlbar bei Notarvertrag! AGB §â€¯4 Vergütung, Zahlungsbedingungen.

  5. Aufwendungsersatz: Von Dritten in Rechnung gestellte Gebühren (z.B. Katasterauszüge, Bauamtgebühren) trägt der AG, soweit im Angebot ausgewiesen oder vorab freigegeben.

  6. Verzug: Gerät der AG mit Zahlungen in Verzug, kann der AN Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§â€¯288 Abs. 1 BGB) verlangen und die Leistung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

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§â€¯5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der AG stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Genehmigungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der AG informiert den AN unverzüglich, wenn ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt war oder anderweitig angeboten wurde.

  3. Entscheidungen des AG (z.B. Auswahl Hausanbieter, Finanzierungsoption) sind binnen 7 Werktagen nach Vorlage zu treffen, sofern keine andere schriftliche Frist vereinbart ist.

  4. Kommt der AG seinen Mitwirkung‑ oder Entscheidungspflichten nicht nach, können sich vereinbarte Termine angemessen verschieben.

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§â€¯6 Vertragsdauer, Kündigung, Nachwirkung

  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet automatisch mit Abschluss Phase E oder nach vollständiger Leistungserbringung.

  2. Ordentliche Kündigung ist beiderseits mit Frist von 14 Tagen zum Monatsende zulässig.

  3. Kündigt der AG, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, bleibt das Honorar anteilig für bereits erbrachte Leistungen zahlbar mit entgangenen Gewinn (Abrechnung nach Leistungsstand).

  4. Nachwirkungsfrist: Schließt der AG innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende einen Kauf‑ oder Bauvertrag über ein vom AN nachgewiesenes Objekt mit einem kooperierenden Unternehmen ab, entfällt eine Honorarzahlung gem. §â€¯4 Abs. 3.

  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§â€¯626 BGB).

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§â€¯7 Widerrufsrecht, Sofortiger Leistungsbeginn

  1. Verbrauchern steht das gesetzliche 14‑tägige Widerrufsrecht nach §â€¯312g i.V.m. §â€¯355 BGB zu; Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung (Anlage 1).

  2. Der AN beginnt erst vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, wenn der AG dies ausdrücklich verlangt („Sofortiger Leistungsbeginn“, Anlage 2).

  3. Widerruft der AG nach Leistungsbeginn, ist Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen zu leisten mit entgangenen Gewinn (§â€¯357 Abs. 8 BGB).

  4. Bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht.

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§â€¯8 Haftung des Auftragnehmers

  1. Der AN haftet unbeschränkt
    a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    d) soweit eine Garantie übernommen wurde.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal­pflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; insbesondere haftet der AN nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungs­tatbestände entgegenstehen.

  4. Haftungs­summe: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung je Schadensfall auf die Höhe des vereinbarten Festpreises‑Honorars begrenzt.

 

§â€¯9 Urheber‑ und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche vom AN erstellten Konzepte, Pläne, Berechnungen, Exposés und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt (§â€¯2 UrhG).

  2. Der AG erhält daran ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der Realisierung des im Vertrag bezeichneten Bauvorhabens.

  3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AN, sofern dies nicht zur Vertrags­durchführung notwendig ist.

  4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung kann der AN Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

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§â€¯10 Datenschutz

  1. Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG ausschließlich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a).

  2. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Empfängern der Daten­verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutz­information (Anlage 5), der Bestandteil des Vertrags ist.

  3. Der AG kann jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten verlangen sowie der Daten­verarbeitung widersprechen.

  4. Wird der AN von Kooperationspartnern als Auftrags­verarbeiter eingesetzt, bestehen entsprechende Vereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO.

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§â€¯11 Vertraulichkeit

  1. Der AN verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen Informationen und Unter­lagen des AG streng vertraulich zu behandeln.

  2. Die Pflicht gilt auch nach Vertrags­ende fort, es sei denn, eine Offenlegung ist zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den AG erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

  3. Der AG verpflichtet sich, projektbezogene Unterlagen des AN nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertrags­durchführung erforderlich ist.

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§â€¯12 Aufrechnung, Abtretung

  1. Der AG darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen mit entgangenen Gewinn aufrechnen.

  2. Eine Abtretung von Ansprüchen des AG gegen den AN ist nur mit vorheriger Zustimmung des AN zulässig. §â€¯354a HGB bleibt unberührt.

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§â€¯13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

  1. Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

  2. Für Klagen des AN gegen den AG ist dessen allgemeiner Gerichts­stand maßgeblich.

  3. Hinweis nach §â€¯36 VSBG: Der AN ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle teilzunehmen.

  4. Online‑Streitbeilegung (Art. 14 ODR‑VO): Die EU‑Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online‑Streitbeilegung bereit.

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§â€¯14 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

  3. Bei Widersprüchen zwischen individueller Vertragsvereinbarung und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor (§â€¯305b BGB).

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Stand 01.01.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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